Berufsorientierte Praxis
Studierende haben die Möglichkeit, im Rahmen des Freifachs eine berufsorientierte Praxis zu absolvieren.
Diese muss vorab durch das studienrechtliche Organ genehmigt werden. Dabei entsprechen einer Arbeitswoche im Sinne der Vollbeschäftigung 1,5 ECTS-Anrechnungspunkte.
Voraussetzung
- Anrechenbarer Minimalumfang: 3 Wochen ganztägige Berufstätigkeit (entspricht 4,5 ECTS-Anrechnungspunkte).
- Selbstständige, studienrelevante Tätigkeit, die in Zusammenhang mit einem der Module/Prüfungsfächer des Studiums steht an einer externen nichtuniversitären Einrichtung.
- Es wird keine Praxis von interuniversitären Forschungseinrichtungen bzw. interuniversitären Forschungszentren (z.B. ACIB, RCPE, etc.) anerkannt.
Vorgehensweise für die Beantragung
- Das Antragsformular muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Praxis abgegeben werden. Ein nachträglich eingebrachter Antrag wird nicht genehmigt!
- Bei Zustimmung durch das studienrechtliche Organ werden Sie per Mail über die weitere Vorgehensweise verständigt.
Nach Absolvierung der Praxis
Einreichen einer vom Unternehmen gestempelte und unterschriebene Bescheinigung unter Angabe des Zeitraumes, des tatsächlichen Stundenausmaßes (Stunden/Woche) und der Tätigkeitsbeschreibung an
- waltraud.steinschifter(at)uni-graz.at für Studierende, die an der KFU Graz zugelassen sind bzw. an
- studien.tcvb(at)tugraz.at für Studierende, die an der TU Graz zugelassen sind.